1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird. Diese Bedingungen gelten, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird, auch für den künftigen Geschäftsverkehr. Gegenteilige Erklärungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns akzeptiert werden. Aufträge gelten erst nach Klarstellung aller Einzelheiten durch schriftliche Bestätigung als angenommen. In Anboten enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
Wir liefern ab Werk; die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Mit der Übergabe der Ware an Bahn, Post oder sonstigen Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Eine eventuelle - auch teilweise - Übernahme der Transportkosten durch uns hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Genannte Lieferzeiten gelten unter der Voraussetzung eines ungestörten Geschäftsganges und mit dem Vorbehalt, dass sie sich bei außerhalb unseres Bereichs gelegener Umstände angemessen verlängern können. Sofern die Lieferung infolge höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, wie insbesondere Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung und behördliche Maßnahmen überhaupt nicht oder nur verspätet erfolgt, entstehen dem Kunden dadurch keinerlei wie immer geartete Ansprüche aus welchem Titel auch immer. Derartige Umstände berechtigen uns, Lieferungen einzustellen. Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferung erfolgt ohne Verpackung. Wir sind kein Mitglied der ARA Altstoff Recycling Austria AG. Die ordnungsgemäße Entsorgung obliegt ausschließlich dem Kunden. Dieser hält uns im Fall unserer Inanspruchnahme seitens der ARA schad- und klaglos.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor.
Ist der Kunde gewerblicher Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die von uns gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Seine zukünftigen Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer tritt er hiermit vorweg an uns ab und wird diese Abtretung hiermit angenommen. Die Abtretung der Forderungen des Käufers an uns ist vorläufig still, d. h. dessen Abnehmern nicht mitzuteilen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen bis auf weiteres ermächtigt, er ist aber nicht befugt, über die Forderung in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zur Einziehung jederzeit zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen. Wir sind in diesem Falle auch zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt.
Die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung endet, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder das Vorverfahren eingeleitet wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise basieren auf den bei Anbotserstellung vorliegenden Umständen, einschließlich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften. Ändern sich diese Umstände, so ändern sich entsprechend auch unsere Preise. Die Rechnungsbeträge sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesenfrei ohne jeden Abzug fällig und zahlbar, sofern nicht eine abweichende, auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungskondition vereinbart wurde.
Wir sind berechtigt, bei Verzug des Kunden mit einer fälligen Zahlung nach unserer Wahl auf Zahlung bei Warenlieferung oder Vorauszahlung zu bestehen sowie von weiteren Lieferungen Abstand zu nehmen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig oder einvernehmlich festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen; es stehen ihm keine Pfand-, Zurückbehaltungs- oder Rücktrittsrechte, welcher Art auch immer, zu.
Abtretungen erfolgen nur im gegenseitigen Einvernehmen; dies gilt jedoch nicht für reine Geldforderungen.
5. Gewährleistung
Ein Abnahmetest erfolgt nur über gesonderten Auftrag und dann auf Kosten des Kunden. Wenn die Prüfung einer Mängelanzeige ergibt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, stellen wir die Kosten der Überprüfung und Reparatur auf der Basis des Zeitaufwands und des Materialverbrauchs zu aktuellen Kosten (bzw. nach der jeweils gültigen Preisliste) in Rechnung.
Allfällige Bewilligungen für die Installation oder den Betrieb der Ware hat der Kunde zu besorgen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch geeignet ist.
Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, technischen Beschreibungen etc. wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Kunde oder wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug. Öffentliche Äußerungen über die von uns zu übergebende Sache oder das von uns zu erbringende Werk (Dienstleistung), etwa in der Werbung oder in den der Sache/dem Werk beigefügten Angaben, binden uns nicht.
Fallen die Mängel einer Sache/eines Werkes bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in die Augen oder sind sie dem Kunden bereits in diesem Zeitpunkt bekannt, findet keine Gewährleistung oder Schadenersatz statt. Der Kunde hat im übrigen die Sache/das Werk unverzüglich nach Übergabe, soweit ihm dies zumutbar ist, zu untersuchen und uns allfällige Mängel einschließlich aller Fehlmengen und aller Falschlieferungen bzw. ge-nauer Problembeschreibung binnen 14 Tagen ab Übernahme, spätestens jedoch 1 Monat ab Lieferdatum schriftlich (auch durch Telefax oder E-Mail) anzuzeigen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz.
Abweichend der Vermutungsregel des § 924 ABGB trägt der Kunde die Beweislast, dass die Sache/das Werk bei der Übergabe mangelhaft war.
Besteht Anspruch auf Gewährleistung, können wir nach unserer Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Sache/des Werkes bewirken oder das Entgelt angemessen mindern (Preisminderung) oder den Vertrag aufheben. Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Kunden nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austauschs der Sache zurückzubehalten.
Das Recht auf Gewährleistung muss sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängel bei sonstigem Haftungsausschluss innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe gerichtlich geltend gemacht werden, auch wenn der Kunde oder dessen Nachmann einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache/des Werkes.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, verursacht durch unsachgemäße Installation, Gebrauch oder Umbauten durch den Kunden oder Dritte, von uns nicht schriftlich genehmigte Reparaturversuche, unzulässige Betriebsbedingungen sowie atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß.
6. Verwendungsrisiken, Hochrisikobereiche
Die Produkte sind nicht fehlertolerant. Sie sind daher nicht ausgelegt, hergestellt oder bestimmt für den Einsatz, die Verwendung oder den Wiederverkauf als Online-Steuerungsanlagen für risikoreiche Bereiche, die einen ausfallsicheren Betrieb erfordern. Zu diesen Bereichen gehören z.B. Betrieb von Kernkraftwerken, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssysteme der Luftverkehrsüberwachung, intensivmedizinische Geräte oder Waffensysteme, bei denen ein Versagen des Produktes direkt zum Tod oder Verletzung von Menschen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen würde („Hochrisikobereiche“). Wir schließen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Eignungsgarantie oder Haftung für Hochrisikobereiche aus. Der Kunde ist verpflichtet, seine allfälligen Endabnehmer über die oben angeführten Verwendungsrisiken zu informieren.
7. Haftung, Schadenersatz, Produkthaftung
Für Schäden im Sinn des Produkthaftungsgesetzes haften wir uneingeschränkt.
Eine Haftung für Ansprüche über die reine Gewährleistung hinaus (Folgeschäden, entgangener Gewinn), sowie der Ersatz eines Schadens, aus welchem Titel auch immer, setzt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus, deren Vorliegen vom Kunden nachzuweisen ist. Nach Ablauf von zehn Jahren ab der Übergabe der Sache/des Werkes besteht kein Anspruch auf Schadenersatz mehr. Die Schadensbehebung erfolgt nach unserer Wahl durch Naturalersatz oder Geldersatz. Für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn haften wir nicht.Wir haftet in keinem Fall für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere durch entsprechende Überwachung, Wartung, Programm- oder Datensicherung und ausreichende Produktschulung - hätte verhindern können.
Unsere Haftung ist mit der Höhe des Werts der gelieferten Güter abzüglich AFA (10 % pro begonnenen Nutzungsjahr gerechnet ab Lieferdatum) beschränkt. Im Fall von Vorsatz haften wir unbeschränkt.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Für etwaige Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien und die Geltung österreichischen Rechts mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen vereinbart. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Schriftform
Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Kunden und von uns rechtsverbindlich gezeichnet sein. Die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur unter Wahrung der Schriftform möglich.
8. Verschiedenes
Wir sind berechtigt, Waren, die uns zur Reparatur, Verwahrung oder aus sonstigen Gründen übersandt werden, freihändig zu veräußern, wenn der Kunde unserer zweimalig eingeschrieben erfolgten Aufforderung, die Ware abzuholen, nicht Folge leistet.
Vereinbarungen, die von den hier festgelegten Vertragsbedingungen abweichen (Sonderkonditionen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen vom Kunden und von uns rechtsverbindlich gezeichnet sein.
Stand 1. Jänner 2010